32 Jahre mit und für Alleinerziehende
Der Landesfamilienverband SHIA e.V. LV Sachsen ist Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF). Über dieses Gremium wie aber auch über den Beirat für die Belange von Familien, dem Gleichstellungsbeirat und viele weitere externe Arbeitsgruppen- und Netzwerkpartnerschaften ist der Verband landesweit aktiv und wird auf Grund seiner mittlerweile mehr als dreißigjährigen Erfahrungen durch verschiedene Gremien, Netzwerke, studiendurchführende Universitäten, Medien und politische Entscheidungsträger_innen regelmäßig angefragt und um entsprechende Zuarbeiten, Referate und Statements gebeten.
Die politische Mitarbeit und das Angehört- und Berücksichtigt werden der Interessenvertretung Alleinerziehender ist der einzigste Weg, um Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Anerkennung der Alleinerziehenden als Einelternfamilie gegenüber allen anderen Familienformen zu erreichen. Der Landesfamilienverband SHIA e.V. ist in Sachsen der einzigste aktive Verband, der sich für Alleinerziehende und deren Kinder mit einer vom Freistaat Sachsen unterstützten Projektförderung stark macht, diese Familienform öffentlich benennt, diese explizit in der Politik und der Gesellschaft vertritt und sich somit am schwächsten Glied der Familienformen orientiert. Wenn die gesellschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, finanziellen und familienpolitischen Rahmenbedingungen für Alleinerziehende geeignet sind, profitieren davon automatisch auch alle anderen Familienformen im Freistaat Sachsen bzw. in Deutschland. Umgedreht, mit dem Normativ „Familie“ Mutter, Vater, Kinder ist dies leider nicht der Fall, wie die Gegenwart zeigt.
Politische Forderungen:
Steuerklasse II:
- Steuergerechtigkeit durch Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit mittels Individualbesteuerung bis zur Einführung der Individualbesteuerung
- Gestaltung einer steuerlichen Gleichbehandlung aller Familienformen / gerechte Steuerklasse II adäquat dem Ehegattensplitting
- Umwandlung von staatlichen Transferleistungen in kindbezogene Leistungen (siehe Kindersicherung), keine Erhöhung des Kinderfreibetrages
Kindergeld:
- Kindergeld in Höhe des Existenzminimum und bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres
- keine Anrechnung auf die Unterhaltszahlung
- keine Anrechnung auf die Zahlung von Bürgergeld oder anderer Sozialleistungen
Bildungspolitik/frühkindliche Ausbildung
- Rechtsanspruch auf öffentlich finanzierte Kinderbetreuung von 0 (Kita) - 14 Jahre (Hort)
- Rechtsanspruch auf frühkindliche Ausbildung
- grundsätzlich kostenfreie Lern- und Lehrmittel
Studium:
- kostenfreies Grundstudium
- elternunabhängiges Grundstipendium
Sozialpolitik/Sorgerecht:
- Gleichwertigkeit der alleinigen Sorge gegenüber der gemeinsamen Sorge
Finanzpolitik/Unterhalt:
- Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit analog der Kindergeldregelung
- mit der Geburt des Kindes wird automatisch der zu zahlende Unterhalt als Titel festgelegt
- Selbstbehalt für beide Elternteile
Elterngeld:
- Zahlung des Elterngeldes während der gesamten Erziehungszeit
Kindersicherung:
- Einführung eines Kinderfonds zur finanziellen Absicherung der strukturellen, kulturellen und sozialen Teilhabe der Kinder an dieser Gesellschaft
- Abkopplung der finanziellen Leistungen für Kinder von dem Einkommen der Eltern
Hierzu gehören:
- kostenfreie Betreuung, Bildung und Ausbildung, den Bedürfnissen und Möglichkeiten des heranwachsenden Kindes entsprechend
- kostenfreie Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung
- kostenfreie Teilhabe an allen kulturellen, sportlichen und kreativen Angeboten zur Herausbildung und Entwicklung derTalente und der menschlich- sozialen Kompetenzen
- kostenfreie Nutzung der Infrastruktur
Arbeitsmarktpolitik/Arbeit:
- das Recht auf Arbeit mit existenzsicherndem Erwerbseinkommen für Alleinerziehende
- die entsprechende Berücksichtigung der Familiensituation Alleinerziehender bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
- Verlängerung der Zahlung des Krankengeldes bei Krankheit des Kindes bis zum 16. Lebensjahr
Selbstbestimmte Handlungsstrategien und Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V. Landesgeschäftsstelle
Sasstr. 2
04155 Leipzig
Vorstandsvorsitzender Jens Müller
ehrenamtliche Geschäftsführerin Frau Brunhild Fischer
Telefon 0341.9832806
Mail kontakt@shia-sachsen.de
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